Brauchtumsfeuer bzw. Sonnwendfeuer sind in OÖ erlaubt, sofern sie “durch volkstümliche Übung” in der Region traditionell anerkannt sind. Wenn Sie ein solches Feuer abbrennen, dann sorgen Sie dafür dass das Feuer ein solches beschränktes Ereignis bleibt, sich nicht ausbreitet, und für den Fall der Fälle auch Löschmittel bereitsteht. Um diese schönen Traditionen aufrecht zu erhalten und auch sicher ablaufen zu lassen, geben Ihnen hier die Details, die sie beachten sollten:
Grundsätzlich ist in Österreich das Verbrennen von Materialien außerhalb von dafür bestimmen Anlagen verboten.
Die Regelung steht im Bundesluftreinhaltegesetzes (BLRG), dennoch gibt es Ausnahmen für zum Beispiel Lagerfeuer und Grillfeuer. (siehe §3 BLRG). Somit steht dem kleinen Grillfeuer im Garten, bei dem Stockbrot oder Würstel gegrillt werden nichts im Weg.
Weiters kann der Landeshauptmann für Brauchtumsfeuer eine Ausnahmeregelung erlassen. Genau das ist OÖ mit der Oö. Brauchtumsfeuer-Verordnung geschehen. Somit ist es für die Sommersonnenwende zwischen 4. Juni und 5. Juli und für die Wintersonnenwende zwischen 8. Dezember und 5. Jänner erlaubt ein Sonnwendfeuer unter folgenden Bedingungen zu entfachen:
1) Es dürfen nur biogene Materialien im Sinne des § 1a BLRG im trockenen Zustand verwendet werden. Verwenden Sie also kein nasses oder frisches Holz. Damit vermeiden Sie unangenehme Rauchentwicklungen.
2) Spätestens zwei Werktage vor Beginn ist das Brauchtumsfeuer der Gemeinde unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person zu melden. (gemeinde@bad-hall.ooe.gv.at)
Der meldende Veranstalter ist dann verantwortlich für das Feuer, und hat dafür zu sorgen, dass
* geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers wirksam verhindert wird
* geeignete Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle bereit gehalten werden
* bei starkem Wind oder bei Dürre das Feuer nicht entzündet wird;
* geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unzumutbare Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarschaft, insbesondere durch Funkenflug oder starke Rauchentwicklung, wirksam verhindert wird;
* das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt wird. Bevor die verantwortliche Person die Stelle verlässt, an der das Brauchtumsfeuer abgebrannt wird oder wurde, ist dieses entweder gänzlich zu löschen oder eine Brandwache einzurichten.
Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden. Achten Sie darauf dass Löschmittel in der Nähe verfügbar sind. Zum Beispiel Wasser in Form eines Gartenschlauchs, Kübel, etc…
Nicht nur damit Sie das Feuer bei aufkommenden Wind oder Sturm rechtzeitig löschen können, sondern auch um Erste Hilfe leisten zu können, sollte jemand aus der Gruppe zu nah ans Feuer geraten. Verwenden Sie nur trockenes Holz und auf keinen Fall irgendwelche Brandbeschleuniger (wie Benzin o.ä.). Diese Stoffe sind extrem gefährlich!
Halten Sie ausreichende Sicherheitsabstände ein zu Häusern, Wald und ähnlichen gefährdeten Objekten.
Halten Sie ihr Mobiltelefon immer in der Nähe damit sie im Notfall auch die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 verständigen können.