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Freiwillige Feuerwehr Bad Hall

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Sa, 6. Jun 2015

Sonnwendfeuer - Information

Grundsätzlich ist in Österreich aufgrund des Bundesluftreinhaltegesetzes (BLRG) das Verbrennen von Materialien außerhalb von dafür bestimmen Anlagen verboten. Davon ausgenommen sind nur (u.a.) Feuer für Feuerwehrübungen, Lagerfeuer und Grillfeuer. (siehe §3 BLRG). Weiters kann der Landeshauptmann für Brauchtumsfeuer eine Ausnahmeregelung erlassen. Genau das ist OÖ mit der Oö. Brauchtumsfeuer-Verordnung geschehen. Somit ist es für die Sommersonnenwende zwischen 4. Juni und 5. Juli und für die Wintersonnenwende zwischen 8. Dezember und 5. Jänner erlaubt ein Sonnwendfeuer unter folgenden Bedingungen zu entfachen:

Vorschriften

Es dürfen nur biogene Materialien im Sinn des § 1a BLRG im trockenen Zustand verwendet werden. Spätestens zwei Werktage vor Beginn ist das Brauchtumsfeuer der Gemeinde unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person zu melden. (gemeinde@bad-hall.ooe.gv.at)
Der meldende Veranstalter ist verantwortlich, und hat dafür zu sorgen, dass
* geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers wirksam verhindert wird
* geeignete Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle bereit gehalten werden
* bei starkem Wind oder bei Dürre das Feuer nicht entzündet wird;
* geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unzumutbare Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarschaft, insbesondere durch Funkenflug oder starke Rauchentwicklung, wirksam verhindert wird;
* das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt wird. Bevor die verantwortliche Person die Stelle verlässt, an der das Brauchtumsfeuer abgebrannt wird oder wurde, ist dieses entweder gänzlich zu löschen oder eine Brandwache einzurichten.


Tipps der Feuerwehr

Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden. Achten Sie darauf dass Löschmittel in der Nähe verfügbar sind. Nicht nur damit Sie das Feuer bei aufkommenden Wind oder Sturm rechtzeitig löschen können, sondern auch um Erste Hilfe leisten zu können, sollte jemand aus der Gruppe zu nah ans Feuer geraten. Verwenden Sie nur trockenes Holz und auf keinen Fall irgendwelche Brandbeschleuniger (wie Benzin o.ä.). Halten Sie ausreichende Sicherheitsabstände ein zu Häusern, Wald und ähnlichen gefährdeten Objekten.
Halten Sie ihr Mobiltelefon immer in der Nähe damit sie im Notfall auch die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 verständigen können.

Weitere Informationen

Bundesluftreinhaltegesetz
OÖ. Brauchtumsfeuer-Verordnung